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    Uckermärkische Werkstätten gGmbH

    Die Uckermärkische Werkstätten gGmbH ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Bei uns finden behinderte Menschen eine sinnvolle Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten entspricht. An sieben Standorten in der Uckermark steht ein vielfältiges Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen zur Verfügung.

    Talente entfalten, Spezialgebiete entdecken, Grenzen überschreiten. Die Uckermärkische Werkstätten gGmbH bietet Menschen mit Behinderungen einen geschützten Raum, um sich im Arbeitsleben zu erproben und die eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Arbeit ist für Menschen mit und ohne Behinderungen viel mehr, als dem Tag eine Struktur zu geben. Sie ist ein wichtiger Schlüssel für mehr Lebensqualität.

    Individuelle Betreuung und Förderung, eine positive Atmosphäre, ein vielfältiges Spektrum an Arbeitsfeldern, Tätigkeiten und Aufträgen tragen dazu bei, dass wir gemeinsam im Team Lebensqualität verwirklichen. Mit dieser Philosophie sind wir auch für unsere Auftraggeber ein professioneller und zuverlässiger Partner.

    Die Uckermärkische Werkstätten gGmbH ist Partner der Wirtschaft, des Handels und der öffentlichen Hand. Unsere Werkstätten arbeiten sozial und wirtschaftsorientiert. Für unsere Beschäftigten halten wir ein vielfältiges Arbeitsangebot mit unterschiedlichsten Anforderungen bereit und fördern soziale Kontakte durch gemeinschaftliche Veranstaltungen und arbeitsbegleitende Maßnahmen. Die Förderung der Selbständigkeit, Bildung und Persönlichkeitsentwicklung sind uns wichtig.

    Wir bieten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung.

    Die Werkstatt für behinderte Menschen hat zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie die behinderten Menschen im Sinne des § 219 Abs. 2 des IX. Buches der SGB aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen kann.

    Für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist die Beschäftigung in einer „Werkstatt“ wichtig. Hier fühlen sich Menschen mit Behinderung ernstgenommen, werden verständnis- und liebevoll von kompetenten Mitarbeitern betreut, erhalten ganz selbstverständlich die Unterstützung und die Hilfsmittel, die sie brauchen.

    Die Werkstatt ermöglicht Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben zu können, in dem sie aus einem breiten Angebot an Arbeitsfeldern ihren Arbeitsplatz wählen können.

    • Aufnahme

      Die Uckermärkischen Werkstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

      Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger. Nach Kostenzusage des entsprechenden Leistungsträgers und nach Prüfung durch den Fachausschuss wird der Aufnahmetermin festgelegt.

      Für ein Informationsgespräch, eine Werkstattbesichtigung und zur Antragstellung können Sie gern mit unserem Begleitenden Dienst einen Termin vereinbaren.

    • Berufliche Bildung

      Die Uckermärkischen Werkstätten verfügen über einen Berufsbildungsbereich.

      Informieren Sie sich bitte in den nächsten Beiträgen über die Möglichkeiten und Verfahren zur beruflichen Bildung.

    • Eingangsverfahren

      Unter Einbeziehung vorhandener Unterlagen, Informationen und zu berücksichtigender Vorgutachten besteht die Aufgabe des Eingangsverfahrens darin, festzustellen,

      • ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist
      • welche (berufsbildenden) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen
      • welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen
      • welche Bereiche der Werkstatt und
      • welche Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen.

      Im Eingangsverfahren erfolgt eine an der Aufgabe des Eingangsverfahrens nach § 3 Abs. 1 Satz 2 WVO ausgerichtete individuelle Analyse des Leistungspotentials. Dabei werden Feststellungen aus Vorgutachten (z.B. Schulgutachten, Gutachten aus DIA-AM) angemessen berücksichtigt. Die Analyse des Leistungspotentials erfolgt auf der Grundlage anerkannter und zielgruppengerechter Methoden zur Eignungsdiagnostik und schließt Feststellungen zu sozialen Kompetenzen und Perspektiven für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.

    • Berufsbildungsbereich

      Nach Beendigung des Eingangsverfahrens und auf Grundlage des erarbeiteten individuellen Eingliederungsplanes und der Ausbildungsrahmenpläne schließt sich die Berufsbildung an, welche in der Regel zwei Jahre dauert. Während dieser Zeit werden neben den arbeitsbezogenen auch soziale und lebenspraktische Kompetenzen entwickelt.

      Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes haben die Teilnehmer je nach kognitiven und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten die Möglichkeit, eine tätigkeits-, arbeitsplatz-, berufsfeld- und berufsbildorientierte Qualifizierung im Berufsbildungsbereich zu durchlaufen. Die berufliche Qualifizierung im Berufsbildungsbereich wird in den Uckermärkischen Werkstätten einzelfallbezogen kontinuierlich fördernd geplant und durchgeführt.

      Unsere Bildungsangebote gliedern sich in:

      Tätigkeitsorientierte Ausbildung

      Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die für die Ausübung verschiedener Tätigkeiten an einem Arbeitsplatz in einem oder mehreren Arbeitsbereichen gefordert werden.

      Arbeitsplatzorientierte Ausbildung

      Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an Fertigkeiten und Kenntnissen, die an einem oder mehreren Arbeitsplätzen in einem Arbeitsbereich gefordert werden.

      Berufsfeldorientierte Ausbildung

      Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an allen in einem Arbeitsbereich zu erwerbenden Kenntnissen und Fertigkeiten.

      Weiterführende Maßnahmen werden durch Praktika in verschiedenen Arbeitsbereichen der Werkstatt und durch Einsatz auf Außenarbeitsplätzen und betrieblichen Praktika realisiert.

      Berufsbildorientierte Ausbildung

      Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an einem anerkannten Berufsbild. Nach positivem Abschluss von betrieblichen Praktika wird ein Übergang auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz vorbereitet.

      Der Berufsbildungsbereich soll mit seinen Maßnahmen die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit des behinderten Menschen entwickeln. Der behinderte Mensch soll nach Teilnahme an den Bildungsangeboten in der Lage sein, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Sinne des § 219 SGB IX zu erbringen.

    • Arbeitsbereich

      Im Arbeitsbereich soll denjenigen behinderten Menschen ein Arbeitsplatz geboten werden, die wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

      Um den Bedürfnissen der behinderten Menschen Rechnung zu tragen, die nach Art und Schwere der Behinderung, der individuellen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung unterschiedlich sind, bietet die Werkstatt ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen an. Dabei ist der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.

      Darüber hinaus hat die Werkstatt arbeitsbegleitend, geeignete Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung der Persönlichkeit der behinderten Menschen durchzuführen.

      Zum Beispiel:

      • Lesen, Schreiben, Rechnen
      • Mobilität und Orientierung
      • eigenverantwortliche Lebensbewältigung
      • Festigung des Selbstwertgefühls

    • Förder- und Beschäftigungsbereich

      Im Förder- und Beschäftigungsbereich der Werkstatt werden schwerst-mehrfachbehinderte Menschen betreut. Schwerpunkt der Arbeit ist die Förderung in lebenspraktischen Bereichen durch eine individuelle Betreuung und Versorgung.

      Dazu zählen:

      • die Gewöhnung an tagesstrukturierende Abläufe,
      • Wahrnehmungsförderung und Sinnestraining,
      • das Einüben der Kontaktaufnahme mit der Umwelt und dem Umfeld sowie dem Beziehungsaufbau,
      • die Förderung der Gemeinschaftsfähigkeit,
      • die Förderung, der Erhalt und der Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im persönlichen und lebenspraktischen Bereich wie zum Beispiel Selbstversorgung,
      • Integrationsversuche in den Berufsbildungsbereich.

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