Die Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe ist eine vorübergehende, auf längere Zeit oder im Einzelfall auf Dauer ausgerichtete Hilfe. Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung, die entweder vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind und allein, mit einem Partner oder mit ihrem/n Kind/ern leben.
Es handelt sich um eine aufsuchende Beratung und Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe von Montag bis Freitag an den Standorten Prenzlau und Templin sowie deren angrenzenden Ortsteilen.
Die Hilfeform gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX soll die Menschen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Beeinträchtigung/Behinderung mit seinem Anspruch auf individuelle Hilfe.