Image

Menu

Eingliederungshilfe (EGH)

Die Eingliederungshilfe zur sozialen Teilhabe ist eine vorübergehende, auf längere Zeit oder im Einzelfall auf Dauer ausgerichtete Hilfe. Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung, die entweder vorübergehend oder dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind und allein, mit einem Partner oder mit ihrem/n Kind/ern leben.

Es handelt sich um eine aufsuchende Beratung und Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe von Montag bis Freitag an den Standorten Prenzlau und Templin sowie deren angrenzenden Ortsteilen.

Die Hilfeform gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX soll die Menschen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Beeinträchtigung/Behinderung mit seinem Anspruch auf individuelle Hilfe.

Ein Angebot des:

awo kvuckermark logo 405

Neuigkeiten

    Image

    Unterstützen

    Der AWO Kreisverband Uckermark e. V. schätzt sich glücklich, das kostbare Gut – die Zeit – und das Fachwissen zahlreicher ehrenamtlich Tätiger nutzen zu dürfen. Jeder, der sich im Sinne der AWO einbringen möchte, ist herzlich willkommen.

    Unsere Traditionen haben Zukunft – heute mehr denn je. Schließen Sie sich uns an!
    Mit Ihrem Engagement, Ihrer Mitgliedschaft oder Ihrer Spende helfen Sie uns, zu helfen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

    Gesellschaften des AWO Kreisverband Uckermark e.V.

    Versorgung
    Werkstatt
    Sozial und Pflege
    Kinder und Jugend